Die Reklamationsfrist ist kein Sonderfall, sondern der Grund, warum das Geld bis dahin bei uns liegt.
Nach der Lieferung läuft eine Frist von fünf Werktagen. In dieser Zeit können Sie melden, wenn das Rad nicht der Beschreibung entspricht — mit Fotos und einer Position je Beanstandung.
Passiert nichts, gilt die Lieferung als angenommen und der Verkäufer wird ausgezahlt. Das Ausbleiben einer Reklamation ist also kein Nebenschauplatz, sondern der Auslöser für die Auszahlung.
Wird eine Reklamation anerkannt, wird der anerkannte Betrag dem Käufer gutgeschrieben und in gleicher Höhe von der Auszahlung des Verkäufers einbehalten.